Vorsorge Versicherung
mit unserem UNIQA Partner - Christoph Rahming

„Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.“

Begräbniskostenversicherung

Wir versuchen immer das Positive an allem zu sehen. Das ist beim Thema Sterben natürlich schwierig. Ein Thema, das uns allen Angst macht und uns verschreckt. Wenn es aber gelingt, mit einer einfachen Versicherung wenigstens die Begräbniskosten zu decken und die Hinterbliebenen zu entlasten, dann hat das etwas Beruhigendes. Es gibt ein Leben nach dem Tod – das Ihrer Angehörigen. Auch ohne die plötzliche finanzielle Belastung wird es schwierig genug sein. In Österreich sind Begräbniskosten in der Höhe von 10.000 Euro keine Seltenheit. Schützen Sie Ihre Familie und Freunde.

1. Auf Entlastung verlassen können

Die Begräbniskostenversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der Ihre Hinterbliebenen im Todesfall die Versicherungssumme ausbezahlt bekommen. So wissen Sie Ihre Wichtigsten gut umsorgt.

2. Wenn's drauf ankommt: Schnelle Hilfe

Wir sorgen für eine rasche finanzielle Entlastung Ihrer Hinterbliebenen. Dazu benötigen wir nur einen Auszahlungsantrag, die Sterbeurkunde und die Bankverbindung.

3. Unter die Arme greifen und Belastung minimieren

Wir übernehmen die Überführungskosten bei einem Todesfall im Ausland. Bis zum 6-fachen der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro zahlen wir für die Überführung vom Sterbeort an den Hauptwohnsitz in Österreich.
Ihre Angehörigen sind somit in dieser Situation keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt.

Information und Beratung

Einfach und unkompliziert schaffen Sie mit monatlicher Zahlung oder Einmalerlag Ordnung im Leben und darüber hinaus und entlasten damit Ihre Angehörige.

Vorteile, die wir Ihnen bieten:
o Flexible Vertragsgestaltung
o Sofortschutz bei Unfalltod
o Keine Gesundheitsfragen bis 10.000 €
o Kapitalentnahme während der Laufzeit
o Weltweites Überführungsservice
o Ansprechpartner aus der Region

Gerne beraten wir Sie als Partner aus Ihrer Region kostenlos und unverbindlich.
Bei einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam die passende Lösung für Sie.
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Dann bitten wir Sie um die Bekanntgabe folgender Daten: Name, Adresse, Telefonnummer

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