Du bist nicht tot, Du wechselst nur die Räume. Du lebst in uns und gehst durch unsere Träume.
– Michelangelo –
Du bist nicht tot, Du wechselst nur die Räume. Du lebst in uns und gehst durch unsere Träume.
– Michelangelo –
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Sterbefall im Wohnhaus sofort ein Arzt zur Totenbeschau zu verständigen ist. Während der Nachtstunden (von 19.00 – 6.00 Uhr) gibt es einen Ärztenachtbereitschaftsdienst, der unter Tel. 141 oder über das Rote Kreuz zu erreichen ist.
Bei einem Trauerfall in einer Krankenanstalt oder einem Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt.
Im Falle des Auffindens eines Leichnams ist beim nächsten Sicherheitsorgan (bei der nächsten Polizeidienststelle) Anzeige zu erstatten.
Erst nach erfolgter Totenbeschau und Freigabe des Verstorbenen kann die Abholung (Überführung) durch uns erfolgen. In jedem Fall können Sie auch SOFORT mit der Bestattung Kallaus Kontakt aufnehmen, um die notwendigen Schritte mit uns gemeinsam zu koordinieren – wir sind gerne für Sie da!
Weiters muss beim zuständigen Standesamt (Personenstandsbehörde) die Beurkundung des Sterbefalls innerhalb der nächsten 3 Werktage erfolgen.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Bei jedem Todesfall ist eine Totenbeschau notwendig. Die vom Arzt ausgefertigte Todesanzeige wird von uns an die Standesamtsbehörde weitergeleitet.
Nach dem Tod eines Menschen sind eine Reihe von Fragen zu klären, Maßnahmen zu treffen und Wege zu erledigen.
Als Hilfestellung möchten wir Sie auf folgende Details hinweisen:
Wir geben ihnen gerne einen allgemeinen Überblick über die möglichen Kosten, die sie im Rahmen einer Bestattung zu erwarten haben. Auch vorsorgend ohne einen aktuellen Anlassfall beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Genaue Preisangaben können wir Ihnen persönlich mitteilen.
Für ein Vorsorgegespräch ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.